wupsiCar Carsharing - Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs ab dem 1. März 2024

Eine PDF-Version unserer AGBs (Stand: März 2024) können Sie hier​​​​​​​ herunterladen.

§ 1 Gegenstand

Die wupsi GmbH (im Folgenden „wupsi“) vermietet (als „Anbieter“) registrierten Kunden („Kunden“) bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung („Kurzzeitmiete“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung (Abschluss des Kundenvertrages) und die Kurzzeitmiete.

Durch den Abschluss des Kundenvertrages erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Kurzzeitmiete zu der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Preis- und Gebührenliste bzw. der gültigen Verbrauchspauschale.

Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Nutzung (siehe § 5 dieser AGB). Die Begriffe Kunde oder Fahrtberechtigter dienen der Vereinfachung und bezeichnen das männliche und weibliche Geschlecht.

§ 2 Anmietung von Fahrzeugen

Der Kunde ist berechtigt, über seinen Kundenaccount sämtliche wupsiCar-Fahrzeuge zu den Konditionen der aktuellen Preis- und Gebührenliste (siehe § 1 und 5 dieser AGB) zu buchen. Die wupsi bleibt auch dann als Anbieter alleiniger Vertragspartner des Kunden, wenn es sich um Fahrzeuge Dritter handelt, die in Verbindung mit etwaigen Partnerprogrammen angeboten werden sollten. Für die Nutzung solcher Fahrzeuge gelten ebenfalls diese AGB.

§ 3 Fahrtberechtigung

Fahrtberechtigt sind Personen, die einen Kundenvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben (Kunde) und weitere vom Kunden angemeldete Personen (Tarifpartner). Buchungen über den Kundenaccount von Tarifpartnern erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden.

Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen benennen (Beauftragte), die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrtberechtigt sind. Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Fahrtberechtigten (Tarifpartner/Beauftragte/berechtigte Dritte) die Regelungen dieser AGB beachten und bei Fahrten fahrtüchtig und im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind.

Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z.B. bei Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften).

Dem Kunden kann die Fahrberechtigung ganz oder teilweise entzogen werden, sofern der Kunde Fahrzeuge unsachgemäß behandelt (siehe § 19).

Der Anbieter ist berechtigt, die Fahrtberechtigung zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung die Fahrtberechtigung bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.

§ 4 Zugangsdaten und –medien

Jeder Kunde erhält ein Zugangsmedium (eine Kundenkarte und/oder eine digitale Zugangsberechtigung per App oder Webseite) und Zugangsdaten mit PIN. Das Zugangsmedium öffnet das Fahrzeug; über die Zugangsdaten wird eine Buchung getätigt; mit dem PIN wird die Buchung gestartet.

Eine Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN ist nicht gestattet; der Kunde verpflichtet sich, insbesondere seine Zugangsdaten und Kunden-PIN strikt geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.

Der Verlust des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN ist stets unverzüglich anzuzeigen. Anderenfalls haftet der Kunde für alle durch den Verlust oder die Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder Kunden-PIN verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde.

Die Kundenkarte als Zugangsmedium bleibt im Eigentum der wupsi und ist auf Verlangen auszuhändigen.

Im Falle des Verlustes wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Ersatz seines konkret eingetretenen Schadens zu verlangen.

Werden dem Kunden weitere Zugangsmedien übergeben, findet diese Regelung sinngemäß Anwendung.

Sollten Fahrzeuge ohne eingebaute Zugangstechnik bereitgestellt werden, erhält der Kunde den Fahrzeugschlüssel bei der Fahrzeugübernahme vom Anbieter. Der Fahrzeugschlüssel ist dem Anbieter bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen.

Der Anbieter ist berechtigt, das Zugangsmedium zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung das Zugangsmedium bis zur Führerscheinvorlage zu sperren.

§ 5 Entgelte, Änderungen der Preis- und Gebührenliste

(1) Dem Kunden werden Verwaltungs- bzw. Aufnahmeentgelte, Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge durch eigene Fahrten und Fahrten der Fahrtberechtigten sowie Servicegebühren gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste in Rechnung gestellt, wobei die Abbuchung in der Regel monatlich erfolgt. Von der monatlichen Abrechnung kann in Form einer schriftlichen Sondervereinbarung oder aufgrund anderweitiger vertraglicher Regelungen einvernehmlich abgewichen werden.

(2) Änderungen der Preis- und Gebührenliste erfolgen nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Lage, z.B. Ölpreise, Unterhalts- und Beschaffungskosten etc. Die Änderung wird dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt. Wurde mit dem Kunden aufgrund einzel- oder rahmenvertraglicher Vereinbarungen für eine bestimmte Laufzeit oder unter bestimmten Voraussetzungen eine von der „Preisliste Carsharing“ („Referenzpreisliste“) abweichende Preisliste vereinbart, so wird die Wupsi die Leistungen – so nicht anders vereinbart – erst nach Ablauf der Laufzeit der Sondervereinbarung wieder nach der Referenzpreisliste (siehe § 20.1) berechnen.

(3) Der Kunde trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z.B. Maut) und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung erforderlichen Mitwirkungspflichten, wie z.B. den Erwerb und die Anbringung entsprechender Vignetten.

§ 6 Zahlungsbedingungen und Kaution

Der Rechnungsversand erfolgt grundsätzlich in Textform, in der Regel per E-Mail. Der Kunde kann eine Rechnungsstellung in Papierform wählen; es fallen dann die in der Preisliste aufgeführten Zusatzkosten je Rechnung an.

Die dem Kunden übermittelte Rechnung des Anbieters ist innerhalb des angegebenen Datums fällig und zahlbar. Vom Zahlungsziel kann in Form einer anderweitigen vertraglichen Regelung einvernehmlich abgewichen werden. Der Kunde haftet nach Verzugseintritt für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Anbieters bleibt hiervon unberührt.

Die Gültigkeit von gewährten Fahrtguthaben beträgt jeweils 12 Monate, sofern keine abweichende Laufzeit bei Einrichtung des Guthabens mitgeteilt wurde.

Der Anbieter wird das berechnete Entgelt abhängig von der durch den Kunden gewählten Zahlungsmethode entweder im Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren) oder von der Kreditkarte des Kunden einziehen. Im Falle der SEPALastschrift ist durch den Kunden ein entsprechendes Lastschriftmandat unter Angabe der IBAN und BIC auszustellen. SEPA-Lastschriften werden entsprechend vor Einzug angekündigt (Pre-Notification). Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, kann der Anbieter dies dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Wurde Kreditkartenzahlung gewählt, obliegt es dem Kunden, sicherzustellen, dass eine gültige Kreditkarte hinterlegt ist. Der Anbieter behält sich vor, Kundenkonten mit abgelaufener Kreditkarte zu sperren, bis durch den Kunden ein alternatives Zahlungsmittel oder eine gültige Kreditkarte hinterlegt wurde.

Der Anbieter kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassodienst).

§ 7 Voraussetzungen zur Fahrzeugübernahme

Der Kunde und fahrtberechtigte Personen verpflichten sich, bei jeder Fahrt die gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Fahrtberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis (z.B. Fahrverbot) mit sofortiger Wirkung.

Der Kunde und fahrtberechtigte Personen müssen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme und bei jedem Führen des Fahrzeugs im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte stehen und dürfen ausnahmslos keinerlei Drogen, Alkohol oder Medikamente zu sich genommen haben, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten (bzgl. Alkohol gilt eine Grenze von 0,0‰).

§ 8 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit den zum Fahrzeug dokumentierten Vorschäden per Schadenliste oder mobiler Applikation abzugleichen.

Festgestellte Neu-Schäden/-Mängel sind dem Anbieter vor Fahrtantritt in einer Form zu melden, die den Eingang der Schadensmeldung beim Anbieter vor Fahrtantritt sicherstellt. Die telefonische Meldung beim Kundenservice des Anbieters oder – soweit verfügbar – per App vor Fahrtantritt reicht hierfür aus. Gleiches gilt für die Meldung grober Verschmutzungen und fehlender Ausrüstungsgegenstände.

§ 9 Benutzung der Fahrzeuge

Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Rauchen in den Fahrzeugen ist generell nicht gestattet. Ggf. vorhandene Anmietstationen sind pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen.

Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden, werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde keine geringeren Reinigungskosten nachweist. Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist.

Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Fahrzeug mit einer Tankkarte oder Ladekarte ausgestattet. Das Fehlen der Tankkarte/Ladekarte ist vor Fahrtantritt zu melden. Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte ausschließlich zur Betankung und zur Reinigung des gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben, muss das Fahrzeug mit mindestens zu einem Viertel gefülltem Tank abgestellt werden. Bei Nichteinhaltung der Tankregel kann aufgrund eines Technikereinsatzes eine Gebühr gemäß Gebührenliste erhoben werden.

Dabei ist, sofern nicht anders angegeben, auf die Betankung mit Premiumkraftstoffen (z.B. „Aral Ultimate“, „Shell V-Power“ o.ä.) zu verzichten. Der Anbieter behält sich hierbei vor, den Differenzpreis zu Normalkraftstoffen dem Kunden gesondert zu berechnen.

Die Ladekarte dient ausschließlich dem Zweck den Ladeprozess zu aktivieren. Elektrofahrzeuge sind nach der Nutzung wieder zum Laden an der Ladestation anzuschließen. Das Ladekabel gehört zur Fahrzeugausstattung und muss nach dem Ladevorgang im Fahrzeug verstaut werden.

Es ist untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung, zu Geländefahrten, zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken oder zu sonstigen fremden Zwecken zu benutzen und/oder nichtberechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen. Zudem sind untersagt:

- Teilnahme an Autorennen oder Driften;
- eigenmächtige Reparaturen oder Umbauten an angemieteten Fahrzeugen;
- die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen;
- der Transport von Gegenständen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten;
- die über das Mietende hinausgehende Entfernung von Gegenständen, die zur Fahrzeugausstattung gehören;
- die Deaktivierung des Beifahrerairbags, ohne diesen bei Fahrtende wieder zu aktivieren.

Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit dem Kundenservice abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann.

Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.

§ 10 Allgemeine Maßgaben

§ 10.1 Auslandsfahrten

Die Benutzung ist nur innerhalb Europas gestattet und Auslandsfahrten sind vor Fahrtantritt dem Anbieter anzuzeigen. Für die Einhaltung im Ausland geltender fahrzeugbezogener gesetzlicher Bestimmungen, die nicht auch für die Zulassung und Benutzung von Fahrzeugen in Deutschland gelten, die Einhaltung lokaler Verkehrsregeln sowie Anforderungen an die Fahrerlaubnis, trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen frei.

§ 10.2 Buchungspflicht

Der Kunde verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes beim Anbieter zu buchen. Evtl. vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu beachten.

Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Der Anbieter ist berechtigt, ein verfügbares Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen.

Die für die Internet- und Smartphone-Buchung angezeigten Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen.

Für den telefonischen Buchungsservice wird ein Entgelt gemäß Gebührenliste erhoben.

§ 10.3 Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum. Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen halben Stunde (Beispiel: 14:00 Uhr, 14:30 Uhr, 15:00 Uhr).

§ 10.4 Stornierungen

Kann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. Die Stornierung einer Buchung kann mit einer Gebühr gemäß Preis- und Gebührenliste belegt werden. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt.

Der Anbieter informiert den Kunden, wenn die gebuchte Fahrzeugklasse nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Kunde kann in diesen Fällen die Buchung kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf eine andere Fahrzeugklasse umbuchen.

§ 10.5 Rückgabe der Fahrzeuge

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug an der in der Buchungsbestätigung angegebenen Station abgestellt werden. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen übergebenen Dokumenten und Ausstattungsgegenständen ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet) und der Fahrzeugschlüssel einschließlich des an diesem befindlichen Datenträgers am vorgeschriebenen Ort deponiert wurde.

Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen und der Ladevorgang mit der sich im Bordbuch befindlichen Ladekarte zu aktivieren.

Befindet sich der zulässige Rückgabeort bzw. Fahrzeugstellplatz im öffentlichen Straßenraum, sind insbesondere die geltenden Parkberechtigungen zu beachten. So darf die Rückgabe auf Parkflächen mit zeitbezogenen Einschränkungen (z.B. für Straßenreinigung, Bauarbeiten) nur erfolgen, wenn die Einschränkung erst 72 Stunden nach Fahrzeugrückgabe wirksam wird und eine entsprechende Meldung an den Kundenservice erfolgt.

Unabhängig von den vereinbarten Nutzungsentgelten können diese bis zur vollständigen Rückgabe des Fahrzeugs an den Anbieter berechnet werden, insbesondere, wenn der Fahrzeugschlüssel oder die Tank- /Ladekarte bei Beendigung des Mietvorgangs nicht zurückgegeben wurde. Erfolgt die Rückgabe des Schlüssels/der Tank- oder Ladekarte nicht innerhalb von 24 Stunden, können darüber hinaus weitere Kosten in Rechnung gestellt werden, insbesondere Aufwände für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels/einer Ersatztankkarte. Kann der Fahrzeugschlüssel durch den Kunden nicht in angemessener Zeit zurückgegeben werden, können zudem Kosten für eine zur Wahrung des Versicherungsschutzes notwendige Sicherstellung des Fahrzeugs und einen Tausch der Fahrzeugschließanlage an den Kunden belastet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Kunden ist dem Anbieter vorbehalten.

Sofern die Fahrzeuge mit GPS-Ortung ausgestattet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Ortung der Position des jeweiligen Fahrzeugs.

Die Nutzungsdauer wird automatisch auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.

Ist die Nutzungsdauer kürzer als der Buchungszeitraum, erfolgt die Berechnung des nicht genutzten Buchungszeitraums gem. § 10.4.

§ 10.6 Verspätungen

Kann der Kunde den in der Buchung bekanntgegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Kunden nicht eingehalten werden, wird die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung gestellt.

Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann der Anbieter darüber hinaus eine von der Verspätungsdauer abhängige Verspätungsgebühr gemäß Gebührenliste erheben.

§ 11 Anzeigepflicht und Verhalten bei Pannen, Reparaturen, Unfall oder Diebstahl

§ 11.1 Warnleuchten

Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Kunde verpflichtet sich telefonisch mit dem Kundenservice abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann. Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.

§ 11.2 Reparaturen

Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um die Betriebsfähigkeit oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen Reparaturaufträge nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters (in Textform) erteilt werden.

Die entsprechenden Belege der Reparatur sind dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen vollumfänglich vorzulegen, eine Erstattung durch den Anbieter erfolgt, soweit der Kunde gemäß § 15 nicht haftet.

§ 11.3 Unfall, Pannen und Diebstahl

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde verpflichtet, immer dann die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Mietwagen, zu Schaden kam.

Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde kein Schuldanerkenntnis, Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärungen abgeben.

Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter zunächst unverzüglich telefonisch über Schadenereignisse/Pannen zu informieren und den Anbieter nachfolgend über alle Einzelheiten in Textform in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Ereignet sich der Schaden im Inland, ohne dass der Kunde bzw. die fahrtberechtigte Person hierbei verletzt wurden, hat die Unterrichtung in Textform spätestens sieben Tage nach dem Schadenereignis, ansonsten innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadenereignis zu erfolgen.

Geht innerhalb dieser Frist keine Schadenmeldung in Textform beim Anbieter ein, so kann der Anbieter die daraus entstehenden Mehraufwände dem Kunden in Rechnung stellen.

Kann ein Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden, weil der Kunde die Auskunft verweigert, so behält sich der Anbieter vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu belasten.

Der Anbieter kann dem Kunden für den mit der Schadenabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäß aktueller Gebührenliste berechnen.

Der Kunde darf sich nach einem Unfall (unabhängig von dessen Verschuldung) erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und die Sicherstellung des Fahrzeuges nach Rücksprache mit dem Kundenservice gewährleistet werden konnte.

§ 12 Versicherung

Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen Selbstbeteiligungen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines weiteren Versicherungsschutzes durch den Kunden ergeben sich aus der gültigen Gebührenliste. Die Senkung der Selbstbeteiligung im Schadenfall gilt nur, wenn diese vor Fahrtantritt gebucht wurde und die fahrtberechtigte Person bei der Buchung angegeben wurde, sofern der Kunde nicht selbst Fahrer ist. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig.

§ 13 Technikereinsatz

Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik, durch Nichteinhalten der ordnungsgemäßen Bedienung des Fahrzeugs oder der Regeln (insbesondere bei unzureichender Betankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falschen PIN, unsachgemäßes Anschließen an die Ladesäule), so werden dem Kunden Kosten gemäß Gebührenliste und Aufwand in Rechnung gestellt, sofern der Kunde keinen geringeren Aufwand nachweist.

Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/Tankfüllstand und Restreichweite entstehen.

§ 14 Haftung des Anbieters

Die Haftung des Anbieters, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Anbieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie eine etwaige Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz. Fundsachen sind dem Anbieter zu melden und auszuhändigen; eine Haftung dafür wird seitens des Anbieters nicht übernommen.

§ 15 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er eine Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs zu vertreten hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich hierbei auch auf Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.

Bei Verhalten des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen, das zu einem Erlöschen des Versicherungsschutzes führt, haftet der jeweilige Kunde auch im Falle der Inanspruchnahme eines weiteren durch den Anbieter gewährten oder vermittelten Versicherungsschutzes in einem der Schwere des eigenen Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Dies gilt auch, wenn der Kunde im Falle eines Unfalles, Brandes, Diebstahls oder Wildschadens auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet, dem Anbieter gegenüber einen Schaden nicht anzeigt oder vorsätzlich falsche Angaben zum Unfallhergang macht, sofern der Fahrzeugversicherer des Anbieters aufgrund der o.g. Punkte die Leistung verweigert.

Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde haftet für von ihm zu vertretene Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z.B. Verstößen im Straßenverkehr) selbst.

Die Kosten des Anbieters für die Bearbeitung von Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde. Sofern der Kunde dem Anbieter keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann der Anbieter von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäß Gebührenliste erheben.

§ 16 Weitere Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift und weiterer Kundendaten (Zahlungsverbindung, Kontaktdaten) unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit 15,– EUR in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Sollten die Kontaktdaten nachweislich nicht aktuell sein (z.B. Zustellung einer E-Mail nicht möglich oder nicht erreichbare Mobilfunknummer) behält sich der Anbieter vor, das Kundenkonto vorläufig zu sperren.

Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, z.B. der Verlust des Ladekabels, werden dem Kunden gem. Gebührenliste in Rechnung gestellt.

§ 17 Aufrechnung, Einwendungsausschluss

Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 18 Vertragsänderungen

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich oder in Textform bekanntgegeben und im Internet veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der Anbieter bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter abgesendet werden.

§ 19 Kündigung und Sperrung

Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.

Wurde bei besonderen Tarifen eine Mindestlaufzeit vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien erstmals mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages bleibt den Parteien vorbehalten. Bei Tarifen mit Mindestlaufzeit steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung auch bei Änderungen der Gebührenliste zu, worüber der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung informieren wird.

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist der Anbieter auch berechtigt, den Kunden aus wichtigen Gründen für bestimmte Zeit für Anmietungen zu sperren. Dies gilt insbesondere, solange nicht unerhebliche Forderungen des Anbieters aus früheren Vermietungen trotz Fälligkeit noch nicht ausgeglichen wurden, bei Verstoß gegen Aufklärungspflichten bei Schadenfällen, Nichtvorlage des Originalführerscheins innerhalb einer vom Anbieter gesetzten Frist für die Prüfung des Fortbestehens der Fahrerlaubnis oder bei wiederholten Verstößen des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten.

§ 20 Datenschutz

Der Anbieter speichert personenbezogene Daten der Kunden und verpflichtet sich hierbei, dies nur im Einklang mit den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes zu tun (hier erhalten Sie unsere Datenschutzerstinformation).

Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (z. B. Verstöße im Straßenverkehr) werden die personenbezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die Ermittlungs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Wurde das Fahrzeug in einem solchen Fall nicht vom Kunden gefahren, ist der Kunde verpflichtet, Name und Anschrift des Fahrers unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter verpflichtet sich, Daten des Kunden oder Fahrtberechtigten nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: www.wupsicar.de/datenschutz.

§ 20.1 Nutzung von abweichenden Preislisten

Referenzpreise sind die Preise auf der Webseite wupsicar.de/Preise. Aufgrund einzeloder rahmenvertraglicher Vereinbarungen können abweichende Preislisten zur Anwendung kommen. Sieht ein Kundenvertrag aufgrund eines Rahmenvertrages mit einem Dritten die Anwendung einer abweichenden Preisliste vor, so erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die wupsi zum Zwecke der Prüfung, ob die vertragliche Grundlage zur Anwendung der abweichenden Preisliste fortbesteht, Daten mit dem jeweiligen Rahmenvertragspartner austauscht.

§ 20.2 Positionsbestimmung

Bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Kunden oder Fahrtberechtigten. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten (§ 10.5) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen.

§ 20.3 Kundenservicecenter

Bei folgenden Leistungen, die im telefonischen Kontakt über das Kundenservicecenter erbracht werden, ist eine Beantwortung einer vom Kunden festzulegenden Sicherheitsabfrage (Telefonkennwort) erforderlich: Erstellung, Änderung und Stornierung von Buchungen, Kundendatenänderung (außer Namen), Rechnungsauskunft. Die Sicherheitsabfrage (Telefonkennwort) ist an den jeweiligen Kundenaccount gebunden und dient dem Schutz vor einem unbefugten Zugriff Dritter. Bei nicht korrekter Beantwortung der Sicherheitsabfrage ist die wupsi berechtigt, die angefragte Leistung zu verweigern. Die Sicherheitsabfrage kann jederzeit online oder schriftlich (per E-Mail, Brief) geändert werden.

§ 21 Bonitätsprüfung

Der Anbieter behält sich vor, einer marktüblichen Auskunftei Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages zu übermitteln und von dieser Auskünfte über die Bonität des Kunden zu erhalten. Der Anbieter behält sich bei negativer Auskunft vor keinen Kundenvertrag einzugehen. Unabhängig davon wird der Anbieter der jeweiligen Auskunftei auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.

§ 22 Vertragswidriges Verhalten

Bei folgenden vom Kunden zu vertretenden Tatbeständen kann der Anbieter für den ihm zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale gem. gültiger Gebührenliste erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist: Fahrten ohne Nutzung der vorgesehenen Buchungswege; nicht angemeldete bzw. gestattete Auslandsfahrten, unberechtigte Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN; Überlassen des Fahrzeugs an Nichtberechtigte; um mehr als 24 Stunden verzögerte Fahrzeugrückgabe; missbräuchliche Benutzung von Tank- oder Ladekarten.

§ 23 Verbraucherschlichtung

Der Anbieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

§ 24 Sonstige Bestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand der Sitz der wupsi GmbH vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 25 Tarif-Wechsel

Ein Wechsel zwischen Aktiv und Basis Tarif ist alle 6 Monate möglich.

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